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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) ist komplex und durch die WEG-Reform zusätzlich in Bewegung. Als Fachanwalt begleite ich Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen zuverlässig durch alle Fragestellungen – von der Anfechtung von Beschlüssen bis zur Jahresabrechnung.

Ich unterstütze Sie als Fachanwalt unter anderem bei:

  • Anfechtung von Beschlüssen
  • baulichen Veränderungen
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Instandhaltungsrücklage
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Verwaltervertrag
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechten

Ich biete Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen eine individuelle außergerichtliche Beratung und Betreuung sowie eine erfahrungsbasierte Prozessvertretung.

„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“

Häufige Fragen zum Wohnungseigentumsrecht

Ein Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der Versammlung durch Klage angefochten werden; die Begründung ist innerhalb von zwei Monaten nachzureichen. Diese Fristen sind kurz und nicht verlängerbar – wer einen Beschluss für rechtswidrig hält, sollte zügig anwaltlichen Rat einholen.

Das hängt davon ab, wer die Maßnahme verlangt und wie die Eigentümer beschlossen haben. Seit der WEG-Reform gelten hierzu differenzierte Regelungen zur Kostenverteilung, die im Einzelfall geprüft werden sollten.

Ja. Als Wohnungseigentümer können Sie Einsicht in die Unterlagen der Verwaltung verlangen, etwa in Abrechnungen und die Beschlusssammlung. Wird Ihnen das verweigert, lässt sich der Anspruch durchsetzen.

Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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