Wenn es im Arbeitsrecht zum Konflikt kommt, müssen Sie immer schnell handeln, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Das gilt für Arbeitgeber genauso wie für Arbeitnehmer. Ich berate und vertrete Sie zuverlässig außergerichtlich und gerichtlich.
Typische Themen im Arbeitsrecht:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage (Frist: drei Wochen!)
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Arbeitsverträge und Zeugnisse
- Abmahnung
- Lohn- und Gehaltsansprüche
Als Anwalt suche ich hierbei nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Lösungen – damit Sie schnell wieder Klarheit haben.
„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Eine Kündigungsschutzklage sollte deshalb umgehend geprüft werden.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt – die Verhandlungsposition hängt von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und ist meist nicht widerrufbar. Unterschreiben Sie nichts unter Druck, sondern lassen Sie den Vertrag vorher prüfen.
Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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