Wer baut, hat oft ein Leid zu klagen. Das Klagen sollten Sie jedoch Ihrem Anwalt überlassen, denn rechtzeitiger anwaltlicher Rat verhindert oft unnötige, langwierige Bauprozesse. Ich vertrete Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Bauen.
Typische Themen im privaten Baurecht:
- Mängel und Mängelbeseitigung am Bau
- Werkverträge und Bauverträge (BGB / VOB)
- Abnahme und Schlussrechnung
- Bauverzögerung und Vertragsstrafen
- Honorarfragen von Architekten und Ingenieuren
- Gewährleistung und Schadenersatz
Mein Ziel ist es, eine schnelle, problemlösende und wirtschaftlich vernünftige Strategie gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten und durchzusetzen.
„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“
Häufige Fragen zum Baurecht
Auch nach der Abnahme bestehen Gewährleistungsrechte. Wichtig ist, Mängel schriftlich und mit Fristsetzung zur Beseitigung zu rügen. Die Verjährungsfristen laufen ab Abnahme – zögern Sie deshalb nicht zu lange.
Eine Kürzung kann berechtigt sein, muss aber nachvollziehbar begründet werden. Pauschale Einbehalte führen schnell zu Streit. Eine prüffähige Aufstellung der Mängel und Minderbeträge ist die bessere Grundlage.
Der BGB-Bauvertrag gilt grundsätzlich, die VOB/B nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Beide unterscheiden sich bei Fristen, Abnahme und Gewährleistung erheblich. Welche Regeln gelten, sollte vor Vertragsschluss geklärt sein.
Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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