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Vertragsrecht

Verträge begleiten uns im Alltag und im Geschäftsleben. Ein klarer, durchdachter Vertrag verhindert spätere Streitigkeiten. Ich prüfe, gestalte und verhandle Verträge für Privatpersonen und Unternehmen – und setze Ihre Ansprüche notfalls durch.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Kauf-, Werk- und Dienstverträgen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Gewährleistung und Haftung
  • Verhandlung und erfolgreicher Abschluss von Verträgen

Mein Anspruch: rechtssichere Verträge in verständlicher Sprache, damit Sie Ihre Vereinbarungen erfolgreich abschließen.

„Mein Motto ist Klarheit und Wahrheit. Sie erhalten von mir in jedem Fall volle Transparenz über die Erfolgsaussichten und die Kosten. Ich setze mich für Ihr Recht persönlich ein und schlage Ihnen auch wirtschaftlich vernünftige Konfliktlösungen vor.“

Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Unbedingt, gerade bei höheren Beträgen oder langer Bindung. Eine Prüfung vorab ist deutlich günstiger als ein späterer Streit über unklare oder nachteilige Klauseln.

Zunächst sollte unter Fristsetzung zur Leistung oder Nachbesserung aufgefordert werden. Führt das nicht zum Ziel, kommen je nach Vertrag Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz in Betracht. Das richtige Vorgehen hängt von der Vertragsart ab.

Grundsätzlich ja, mit einigen Ausnahmen, die der Schriftform oder der notariellen Form bedürfen. Das Problem ist meist die Beweisbarkeit. Eine schriftliche Fixierung schützt vor späteren Streitigkeiten.

Diese Angaben sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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